Hinweis
Als Vollgeschoss zählen nur die Geschosse, die keine Dachschrägen haben und voll ausgebaut sind. Ob ein Kellergeschoss ein Vollgeschoss ist, hängt von den Landesverordnungen der Länder ab. Am besten klären Sie das beim zuständigen Bauamt ab. Was aber grundsätzlich notwendig ist, damit das Kellergeschoss als Vollgeschoss zählt, sind ausreichender Schallschutz, eine ausreichende Belichtung und die Erfüllung der vorgeschriebenen Mindestdeckenhöhe.